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Die Büro-Öffnungszeiten 2024 folgen!
Anmeldungen werden jedoch gern per Email angenommen unter folgender Adresse: Hasperherbst@web.de
oder telefonisch unter: 0177/2375234
Das Anmeldeformular finden Sie HIER.
Vorkasse ist bei der Anmeldung
erforderlich. Der laufende Meter Verkaufs- oder Infostand kostet für einen Tag
10,- Euro, für beide Tage 15,- Euro. Der Verkauf von Speisen und Getränken muss
mit der Veranstalter-Gemeinschaft abgestimmt sein und kostet eine zusätzliche
Gebühr. Stromanschluss ist möglich.
Telefonische Auskunft täglich zu normalen Bürozeiten unter
0177/2375234.
Das Anmeldeformular
können Sie am Ende dieser Seite herunterladen. Sie können es
ausgefüllt an unsere Emailadresse senden oder zu den angegebenen
Bürozeiten mitbringen.
Email: Hasperherbst@web.de
Bitte beachten Sie unbedingt die nachfolgende Marktordnung:
Marktordnung
Stand heute
Die genaue
Gestaltung eines Marktstandes sowie das jeweilige Angebot , das von
Deckenverkauf mit Kellertrödel über Pavillon mit Neuware bis hin zu
Firmen-/Vereinspräsentation
auf Messestand reichen kann , bleibt dem Marktteilnehmer unter Beachtung der
nachfolgenden Ausnahmen überlassen , ist jedoch bei der Anmeldung kurz zu
skizzieren , damit bei der Platzvergabe auf genügend räumliche Tiefe und die
Vermeidung unmittelbarer Konkurrenz auf benachbarten Ständen geachtet werden
kann . Sollte der zugeteilte Platz wegen nicht ausreichender oder falscher
Angaben bei der Anmeldung für den Teilnehmer nicht nutzbar sein , besteht
kein Anspruch auf Rückerstattung der Standgebühr .
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Der Verkauf von
nationalsozialistischem Propagandamaterial , auch entsprechender
Musiktonträger , Artikeln mit NS-Symbolen ( auch überklebt ) , Waffen jeglicher Art laut
Waffenschutzgesetz , dies sind auch offen liegende Messer aller Art ,
Raubkopien , Hehlerware und pornographischen Artikeln jeglicher Art sowie von
lebenden Tieren ist verboten .
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Der Verkauf von
Imbiß und Getränken bedarf einer besonderen Genehmigung des Veranstalters ,
verbunden mit einer erhöhten Teilnehmergebühr . Für einen solchen
Verkaufsstand erforderliche behördliche Genehmigungen muß der Betreiber
selbst einholen .
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Jeder
Händler/Teilnehmer ist verpflichtet , den ihm zugewiesenen maximalen Platz an
dem ihm zugewiesenen Ort einzuhalten , um nicht Rettungswege zu blockieren
oder benachbarte Teilnehmer zu beeinträchtigen . Die von den Teilnehmern
angegebene Standgröße wird bei der Berechnung des Standgeldes und der
Einteilung der Plätze zugrunde gelegt . Sollte bei der Nachprüfung
festgestellt werden , dass die angegebene Meterzahl überschritten wurde , muß
der Stand zurückgebaut werden , falls dies notwendig ist ( s.o. ) . War die
Ausweitung jedoch möglich , kann sie geduldet werden . Allerdings behält sich
der Veranstalter in solchen Fällen das Recht einer Nachberechnung vor .
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Kinder bis zu 15
Jahren trödeln kostenlos .
Zur Verfügung steht ihnen eine Decke pro anwesendem Kind für
Spielzeug ,
Kinderbücher usw. Der Verkauf von Kinderkleidung , Kinderschuhen ,
Kinderwagen
und Haushaltsgegenständen ist hierbei nicht gestattet . Der
Kindertrödel findet am Samstag und Sonntag zwischen 11.00 Uhr und
18.00 Uhr statt. In speziell
dafür ausgewiesenen Zonen auf dem vom Veranstalter dem Kind
zugewiesenen Platz.
Eine erwachsene Begleitperson pro Stand ist zugelassen , muß sich
aber im
Hintergrund halten und darf nicht aktiv in das Verkaufsgespräch
eingreifen ,
jedoch im Falle der Übervorteilung des Kindes den abgesprochenen
Verkauf
untersagen .
Die Marktstände sind
bis mindestens 18,00 Uhr geöffnet zu halten . Schließt ein Teilnehmer vorzeitig
ohne triftigen Grund , wird er im Folgejahr ggf. nicht zugelassen .
Von den Marktständen
produzierter Müll ist bei Schließung des Standes mitzunehmen. Zur Vermeidung
von Zuwiderhandlungen wird eine Kaution i.H.v. 10,- €/Stand erhoben, die ab
18,00 Uhr nach Besichtigung der geräumten Standfläche zurückgezahlt wird.
Den Anordnungen des
Veranstalters und seiner Mitarbeiter ist in jedem Falle Folge zu leisten .
Zuwiderhandlungen
gegen diese Regeln können zur Schließung des Standes mit sofortigem
Platzverweis durch den Veranstalter ohne Ersatz der Standgebühr führen .
Sie können die Marktordnung auch als PDF herunterladen. Dazu klicken Sie bitte HIER.
Das Anmeldeformular finden Sie HIER.
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