Die Büro-Öffnungszeiten 2024 folgen!



Anmeldungen werden jedoch gern per Email angenommen unter folgender Adresse: Hasperherbst@web.de
oder telefonisch unter: 0177/2375234




Vorkasse ist bei der Anmeldung erforderlich. Der laufende Meter Verkaufs- oder Infostand kostet für einen Tag 10,- Euro, für beide Tage 15,- Euro. Der Verkauf von Speisen und Getränken muss mit der Veranstalter-Gemeinschaft abgestimmt sein und kostet eine zusätzliche Gebühr. Stromanschluss ist möglich.

Telefonische Auskunft täglich zu normalen Bürozeiten unter 0177/2375234.

Das Anmeldeformular können Sie am Ende dieser Seite herunterladen. Sie können es ausgefüllt an unsere Emailadresse senden oder zu den angegebenen Bürozeiten mitbringen. 

Email: Hasperherbst@web.de

Bitte beachten Sie unbedingt die nachfolgende Marktordnung:

Marktordnung                                                                       Stand heute

 

Die genaue Gestaltung eines Marktstandes sowie das jeweilige Angebot , das von Deckenverkauf mit Kellertrödel über Pavillon mit Neuware bis hin zu
Firmen-/Vereinspräsentation auf Messestand reichen kann , bleibt dem Marktteilnehmer unter Beachtung der nachfolgenden Ausnahmen überlassen , ist jedoch bei der Anmeldung kurz zu skizzieren , damit bei der Platzvergabe auf genügend räumliche Tiefe und die Vermeidung unmittelbarer Konkurrenz auf benachbarten Ständen geachtet werden kann . Sollte der zugeteilte Platz wegen nicht ausreichender oder falscher Angaben bei der Anmeldung für den Teilnehmer nicht nutzbar sein , besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Standgebühr .

 

Der Verkauf von nationalsozialistischem Propagandamaterial , auch entsprechender Musiktonträger , Artikeln mit NS-Symbolen ( auch überklebt ) , Waffen jeglicher Art laut Waffenschutzgesetz , dies sind auch offen liegende Messer aller Art , Raubkopien , Hehlerware und pornographischen Artikeln jeglicher Art sowie von lebenden Tieren ist verboten .

 

Der Verkauf von Imbiß und Getränken bedarf einer besonderen Genehmigung des Veranstalters , verbunden mit einer erhöhten Teilnehmergebühr . Für einen solchen Verkaufsstand erforderliche behördliche Genehmigungen muß der Betreiber selbst einholen .

 

Jeder Händler/Teilnehmer ist verpflichtet , den ihm zugewiesenen maximalen Platz an dem ihm zugewiesenen Ort einzuhalten , um nicht Rettungswege zu blockieren oder benachbarte Teilnehmer zu beeinträchtigen . Die von den Teilnehmern angegebene Standgröße wird bei der Berechnung des Standgeldes und der Einteilung der Plätze zugrunde gelegt . Sollte bei der Nachprüfung festgestellt werden , dass die angegebene Meterzahl überschritten wurde , muß der Stand zurückgebaut werden , falls dies notwendig ist ( s.o. ) . War die Ausweitung jedoch möglich , kann sie geduldet werden . Allerdings behält sich der Veranstalter in solchen Fällen das Recht einer Nachberechnung vor .

 

Kinder bis zu 15 Jahren trödeln kostenlos . Zur Verfügung steht ihnen eine Decke pro anwesendem Kind für Spielzeug , Kinderbücher usw. Der Verkauf von Kinderkleidung , Kinderschuhen , Kinderwagen und Haushaltsgegenständen ist hierbei nicht gestattet . Der Kindertrödel findet am Samstag und Sonntag zwischen 11.00 Uhr und 18.00 Uhr statt. In speziell dafür ausgewiesenen Zonen auf dem vom Veranstalter dem Kind zugewiesenen Platz. Eine erwachsene Begleitperson pro Stand ist zugelassen , muß sich aber im Hintergrund halten und darf nicht aktiv in das Verkaufsgespräch eingreifen , jedoch im Falle der Übervorteilung des Kindes den abgesprochenen Verkauf untersagen .

 

Die Marktstände sind bis mindestens 18,00 Uhr geöffnet zu halten . Schließt ein Teilnehmer vorzeitig ohne triftigen Grund , wird er im Folgejahr ggf. nicht zugelassen .

 

Von den Marktständen produzierter Müll ist bei Schließung des Standes mitzunehmen. Zur Vermeidung von Zuwiderhandlungen wird eine Kaution i.H.v. 10,- €/Stand erhoben, die ab 18,00 Uhr nach Besichtigung der geräumten Standfläche zurückgezahlt wird.

 

Den Anordnungen des Veranstalters und seiner Mitarbeiter ist in jedem Falle Folge zu leisten .

 

Zuwiderhandlungen gegen diese Regeln können zur Schließung des Standes mit sofortigem Platzverweis durch den Veranstalter ohne Ersatz der Standgebühr führen .

 

 

Sie können die Marktordnung auch als PDF herunterladen. Dazu klicken Sie bitte HIER.

Das Anmeldeformular finden Sie HIER.

 

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